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Samstag, 11. Januar 2014

Videostreaming nicht strafbar

Die Bundesregierung hat entschieden, dass das umstrittene Anschauen von Videostreams zulässig ist. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte auf eine diesbezügliche Anfrage der Linksfraktion, "das reine betrachten", ohne das Video herunterzuladen, sei "urheberrechtlich unbedenklich". Damit konnte wieder eine rechtliche Grauzone der Internetnutzung geschlossen werden. Anlass für die Debatte über Videostreaming war, dass Ende des Jahres mehrere Tausend Internetnutzer Mahnungen wegen Videostreamings, von anderweitig nicht ausgelasteten Anwaltskanzleien, erhalten hatten.

Zwar gab das Justizministerium an, dass die Frage, ob Videostreaming unter den Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes fällt, "Letztlich [...] nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden [...] werden könne, doch solange kein Urteil des EuGH vorliegt, ist mit der Aussage des Innenministeriums für deutsche User das Streaming erst einmal nicht verboten.