Die Bundesregierung hat entschieden, dass das umstrittene
Anschauen von Videostreams zulässig ist. Ein Sprecher des
Bundesinnenministeriums erklärte auf eine diesbezügliche Anfrage
der Linksfraktion, "das reine betrachten", ohne das Video
herunterzuladen, sei "urheberrechtlich unbedenklich". Damit
konnte wieder eine rechtliche Grauzone der Internetnutzung
geschlossen werden. Anlass für die Debatte über Videostreaming war,
dass Ende des Jahres mehrere Tausend Internetnutzer Mahnungen wegen
Videostreamings, von anderweitig nicht ausgelasteten
Anwaltskanzleien, erhalten hatten.
Zwar gab das Justizministerium an,
dass die Frage, ob Videostreaming unter den Paragrafen 44a und 53 des
Urheberrechtsgesetzes fällt, "Letztlich [...] nur vom
Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden [...] werden könne,
doch solange kein Urteil des EuGH vorliegt, ist mit der Aussage des
Innenministeriums für deutsche User das Streaming erst einmal nicht
verboten.