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Samstag, 16. März 2013

Friedrich will Facebook und Co. reglementieren

Der Bundesinnenminister, Hans-Peter Friedrich, hat scharfe Datenschutzvorschriften für soziale Netzwerke im Internet gefordert. "Für die sozialen Netzwerke brauchen wir strenge Auflagen, um Profilbildung zu verhindern, die weit über das hinausgehen, was dem User bewusst ist", erklärte Friedrich in einem Interview gegenüber dem „Tagesspiegel“. Die im vergangenen Herbst getroffene Vereinbarung mit Facebook reicht seiner Meinung nach nicht aus, um den Datenschutz für die Nutzer des Netzwerkes zu gewährleisten. Dafür soll auch für außereuropäische Netzwerkanbieter die europäische Datenschutzverordnung bindend werden, wenn diese Netzwerke europäischen Nutzern zur Verfügung gestellt wird. Das funktioniert jedoch nur, wenn auch Sanktionsmöglichkeiten bestehen, da Vereinbarungen, die allein auf Freiwilligkeit beruhen, langfristig nicht funktionieren können.

Freitag, 8. März 2013

Smartphone-Boom ungebrochen

Apple Hauptquartier
Der Smartphone-Boom hält an. Bereits im Dezember 2011, knapp vier Jahre nach der Markteinführung des ersten iPhone, waren in Deutschland 21 Millionen Smartphones in Betrieb. Das entsprach rund 35 Prozent, aller damaligen Handynutzer. Bis Oktober 2012 stieg die Zahl auf 29,50 Millionen. Das bedeutet, dass sich rund jeder

 zweite Handynutzer derzeit für ein Smartphone entscheidet. Smartphones sind deshalb so attraktiv, weil sie die Möglichkeiten des mobilen telefonierens mit dem schnellen Zugriff auf das Internet und den Möglichkeiten eines Organizers vereinen. Obwohl das erste, damals von IBM und Bell South entwickelte Smartphone, bereits 1995 als „Personal Communicator“ auf den Markt kam, trat es seinen „Siegeszug“ erst an, als Apple seine neuen „iPhone“- Modelle 2007 mit einem Touchscreen versah. Damit traf das Unternehmen den Nerv der Käufer und avancierte in Rekordgeschwindigkeit zum erfolgreichsten Anbieter für die mobile Kommunikation. In den letzten Jahren hat die Konkurrenz aufgeholt und mittlerweile gibt es eine umfangreiche Angebotspalette.

Noch immer zählen die iPhones vonApple, bei den Käufern, zu den beliebtesten Smartphone-Modellen. Die Differenzen im Absatz, verglichen mit Anbietern wie; Samsung, Nokia oder RIM, liegen jedoch nur noch im einstelligen Bereich. Stärker als vom Markennamen wird die Kaufentscheidung der Kunden von den jeweils enthaltenen Anwendungen, der Bedienbarkeit und natürlich vom Preis bestimmt. Da aufgrund des gewachsenen Konkurrenzdrucks ständig neue Modelle auf den Markt kommen und sich die persönlichen Anforderung an ein Smartphone ändern, entwickelte sich auch ein umfangreicher Online-Handel mit gebrauchten Handy- und Smartphone-Modellen, wie beispielsweise die Plattform „Sellbox“, auf der private Verkäufer in Sekundenschnelle checken können, was ihr nicht mehr benötigtes Handy wert ist.

Käufer mit einem etwas kleinerem Budget, finden hier, durch die einfache Menüführung, schnell ein Modell, dass ihren Wünschen entspricht. Gerade aufgrund der Experimentierfreudigkeit der Anbieter und der sich dadurch rasant ändernden neuen Applikationen, lohnt sich die Nutzung des privaten Smartphone-Handels. Und ein baldiges Ende des Smartphne-Booms, ist ganz sicher nicht zu erwarten.

Sonntag, 3. März 2013

Regierung entscheidet gegen Verlage

Das von den Zeitungsverlagen angestrebte Leistungsschutzrecht, wurde jetzt von der Regierung abgelehnt. Wie aus dem aktuellen Gesetzentwurf hervorgeht, bleibt auch zukünftig die Verwendung von Text-Auszügen kostenfrei. Die Zeitungsverlage hatten gehofft, den Suchmaschinenbetreiber Google daran hindern zu können, Anrisstexte für die Suchmaschinen-Links zu verwenden. "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen - es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte", heißt es, nach Recherchen der „Welt“, in einem entsprechenden Passus der jetzt zur Beratung vorliegenden Änderung des Leistungsschutzrechts. Verleger nehmen daran Anstoss, dass Google und andere Suchmaschinenbetreiber von ihrer Arbeit profitieren, ohne dafür zu bezahlen. Richtig nachvollziehbar ist diese Beschwerde allerdings nicht, das durch diese kurzen Textausschnitte die Online-Suche erleichtert wird – womit sich natürlich auch die Anzahl der Zugriffe auf die verlinkte Verlagswebsite.