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Montag, 12. März 2012

Europiäischer Gerichtshof fällt Urteil im SABAM-Prozess

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft aktuell das Urheberrecht-Abkommen ACTA. Der jetzt beendete Prozess im Fall SABAM gegen Netlog, gibt einen ersten Hinweis darauf, dass der EuGH die ACTA-Vorlage ebenfalls in der jetzigen Form nicht anerkennen wird. Der Gerichtshof urteilte, dass Anbieter nicht gezwungen werden dürfen, Filter in ihre Internetportale einzubauen, die das Einstellen möglicher Raubkopien verhindern. SABAM, der Musikrechte-Verwerter Belgiens, hatte von Netlog den Einbau elektronischer Filter gefordert. SABAM ging aufgrund der hohen Mitgliederzahl von Netlog davon aus, dass das Netzwerk auch für den Austausch von Filmen und Musik genutzt werde. Eine solche präventive Überwachung lehnte das EuGH jedoch ab, da dadurch das Recht auf Datenschutz, sowie der freie Informationszugang verletzt werde. Diese jedoch sind durch die vereinbarten Grundrechte der EU geschützt. Mit dem ACTA-Abkommen soll verschiedenen Behörden das Recht eingeräumt werden, Provider zwingen zu können, in großem Maßstab Kundendaten zur Verfügung zu stellen. Das SABAM-Urteil lässt hoffen, dass der Europäische Gerichtshof dies als nicht rechtskonform ablehnen wird.

Donnerstag, 8. März 2012

Datenschutzbemühungen der US-Justiz

Inzwischen drängt auch die US-amerikanische Justiz den Internetriesen Google dazu, sich mehr für den Datenschutz einzusetzen. Nach Angabe der Justizministerin Kaliforniens, Kamala Harris, sollen neben Google auch Microsoft, Apple, Amazon, Research-in-Motion und Hewlett-Packard eine Datenschutz-Charta unterzeichnen, mit der sie sich zu einem besseren Datenschutz ihrer Nutzer verpflichten würden.

Jedes einzelne der von den Firmen angebotenen Internet-Programmen soll dann vorgegebene Datenschutzbestimmungen erfüllen. Dazu gehört dann allerdings nicht, dass diese Firmen bestimmte unnötige Daten nicht mehr erheben dürfen, sondern nur, dass sie die User in -vermutlich ellenlangen und von kaum jemand gelesenen- ausführlichen FAQ's darüber informieren, welche Daten gesammelt und eventuell "verwendet" -sprich; für Werbung verkauft- werden.

Viel ändern wird sich dadurch für die Nutzer nicht. Es bleibt also auch in Zukunft die Aufgabe jedes einzelnen Users, sorgsam bei der Herausgabe seiner Daten und sein. Und das kann eben auch bedeuten, mal lieber auf die Nutzung eines App zu verzichten. Das wäre der einzig wirksame Weg, um die Datensammelwut der Internetkonzerne zu unterbinden.

Montag, 5. März 2012

Europäischer Gerichtshof prüft ACTA

Das heftig umstrittene ACTA-Abkommen soll jetzt dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt werden. Das hat die EU-Kommission entschieden, nachdem verschiedene Organisationen die Rechtmäßigkeit des geplanten Gesetzes bezweifelt hatten. Das Gericht wird überprüfen, ob "... ACTA in der einen oder anderen Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist", erklärte der EU-Handelskommissar, Karel De Gucht. ACTA soll den Schutz des geistigen Eigentums regeln. Nach Meinung vieler Datenschützer vergrößert es allerdings eher die Gefahr der Einschränkung von Meinungs- und Informationsfreiheit. Im Gegensatz zum Schutz geistigen Eigentums ist aber die uneingeschränkte Meinungsfreiheit ein Grundrecht, wie De Guchts Kollegin Reding erklärt. In Deutschland haben die anhaltenden Proteste gegen ACTA bereits erste Erfolge gezeigt. Die Bundesregierung hat vorläufig die Ratifizierung des Vertrages über ACTA ausgesetzt. Die Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gab bekannt, dass die Regierung erst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten will.