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Mittwoch, 23. November 2011

Missbrauch von Domainnamen nicht geschützt

Der Bundesgerichtshof hat Ende Oktober in Karlsruhe entschieden, dass die Domain-Registrierungsstelle DENIC Domainnamen löschen muss, wenn ein "eindeutiger Missbrauch" vorliegt. Im vorliegenden Fall hatten mehrere Firmen sich die Namen bayerischer Regierungsbezirke, die den Zusatz "regierung" enthielten, gesichert. Daraufhin hatten die bayerischen Behörden deren Löschung beantragt. Das BGH stimmte der Forderung zu, da offensichtlich ist, "dass diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen". Damit bestätigte der Bundesgerichtshof das bereits 2010 vom Oberlandesgericht Frankfurt gefällte gleich lautende Urteil.