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Montag, 13. Juni 2011

290 Millionen Dollarstrafe für Microsoft bestätigt

Der Oberste Gerichtshof der USA hat jetzt die über Microsoft verhängte Geldstrafe in Millionenhöhe bestätigt. Microsoft muß damit an die kanadische Softwarefirma i4i, 290 Millionen US-Dollar, dass entspricht rund 200 Millionen Euro, für nachgewiesene Patentrechtsverletzungen zahlen. Der Computerkonzern hatte Teile der Technologie XML von i4i für sein Textverarbeitungsprogramm "Word" benutzt. Microsoft kritisierte das Urteil und gab an, sich weiterhin für eine Gesetzesänderung einsetzen zu wollen, um "Missbrauch des Patentsystems" zu verhindern, wie es nach Meinung des Unternehmens hier der Fall war.

Sonntag, 12. Juni 2011

Drei Verdächtige im Sony-Fall gefasst

Nach den Angriffen auf Sony, bei denen Daten von Millionen Kunden von den Sony-Servern gestohlen worden waren, hat die spanische Polizei jetzt drei Verdächtige festgenommen. Nach Angaben der Behörden handelt es sich bei den drei Festgenommenen um den Kopf der Gruppe "Anonymus", die vermutlich für die erfolgreichen Attacken auf Sony verantwortlich ist. Nicht nur Sonys Playstation, sondern auch mehrere Banken, sowie Regierungsseiten sollen die Verdächtigen angegriffen haben. Falls sich der Verdacht als korrekt erweist, erwartet die Täter nicht nur eine lange Haftstrafe, sondern auch Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe. Sony hatte nach den Hacker-Angriffen seine Seiten mehrere Tage vom Netz nehmen müssen und eine Menge Kunden verloren.

Samstag, 11. Juni 2011

Wachstumsrate korrigiert

Aufgrund der wachsenden Beliebtheit von Tablet-PC, erwartet die Branche einen Rückgang an Verkäufen herkömmlicher Heimcomputer in diesem Jahr. Das Marktforschungsunternehmen Gartner, dass sich auf Technologie spezialisiert hat, musste seine ursprüngliche Prognose um einen Prozentpunkt revidieren. Allerdings betrifft das nur die Wachstumsrate für dieses Jahr, die noch immer bei 9,3 Prozent Zuwachs, im Vergleich mit den PC-Käufen des vergangenen Jahres, liegt. Mit dem Verkauf von 385 Millionen Computern und Laptops, rechnet das Unternehmen Gartner.

Mittwoch, 8. Juni 2011

Internetmobbing

Wie eine Umfrage in Nordrhein-Westphalen ergab, beschwert sich fast jeder Dritte Schüler, mindestens einmal das Opfer von Internetmobbing geworden zu sein. Hochgerechnet bedeutet das, dass allein in Nordrhein-Westphalen 400.000 Schüler von Mobbing im Internet betroffen sind. Jeder fünfte befragte Schüler ist dabei auch direkt per Handy bedroht und beleidigt worden. Jeder Sechste gab an, unter den Verleumdungen gelitten zu haben. Das klingt natürlich schlimm und ist nicht angenehm. Allerdings sollten die Behörden diese Zahlen auch nicht überbewerten. Mobbing, Verleumdung, Beleidigungen und ja, auch Drohungen, sind völlig normal im Umgangston unter Jugendlichen. Schwierig wird es erst, wenn ein Kind oder Jugendlicher zum dauerhaften Opfer _aller_, oder der meisten seiner Mitschüler und Bekannten auserkoren wird. Und auch das ist ein, schon immer dagewesenes Problem, da sich in jeder Gruppe Anführer, Mitläufer und eben auch Opfer finden, die sich schlecht einfügen können. Das muss nicht unbedingt von Nachteil für die Entwicklung der Betreffenden sein und ist in der Regel auch nur zeitlich begrenzt, weil wir auch auf die harte Tour lernen, mit anderen Menschen umzugehen. Auch mit den hirnlosen Trotteln. Das sich diese Realität jetzt ins Internet verlagert liegt einfach nur daran, dass 99 Prozent aller Schüler, auch das ergab die Studie, täglich im Internet surfen. Hier wird für Hausaufgaben recherchiert, gespielt und in Netzwerken Freundschaften und Feindschaften gepflegt. Und im Gegensatz zu Klassenverbänden in den Schulen, können sich die Schüler hier aussuchen, wer zu ihrem Netzwerk gehören soll und wer nicht.

Sonntag, 5. Juni 2011

US-Regierung fordert gemeinsames Handeln gegen Hacker

Angesichts der massiven Datendiebstähle bei Sony haben die US-Regierung und Großbritannien jetzt alle Länder aufgefordert, ihre Kräfte im Kampf gegen Hacker zu bündeln. Wie der US-amerikanische Verteidigungsminister Robert Gates auf der Sicherheitskonferent in Signapur erklärte, können Hackerangriffe nicht mehr nur als nationales Problem betrachtet werden. Der britische Verteidigungsminister; Liam Fox, kündigte an, dass Großbritannien eine internationale Konferenz in London plant, die sich ausschließlich mit diesem Problem beschäftigen soll. Fox: "Onlineattacken kommen bereits in großer Zahl und regelmäßig vor" und haben "katastrophale Auswirkungen". In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass auch private E-Mail-Konten von Regierungsvertretern Chinas und der USA durch Hacker angegriffen worden waren.

Samstag, 4. Juni 2011

Hacker behaupten - Erneut Sony-Daten gestohlen

Die Gruppe Internetpiraten namens "Lulz Security", hat verkündet, sich erfolgreich auf die Sony-Seite SonyPictures.com eingehackt und eine Million private Nutzerdaten gestohlen zu haben. Falls dies stimmt, wäre das der dritte erfolgreiche "Einbruch" auf eine Internet-Datenbank des japanischen Konzerns. Nach Angaben der Hacker war es ein "Kinderspiel", diese sensiblen Kundendaten zu kopieren; "inklusive Passwörtern, E-Mail-Adressen, Wohnanschriften, Geburtsdaten und allen Daten zur Registrierung bei den Sony-Kundenkonten". Keiner der Datensätze sei verschlüsselt gewesen. Als Beweis veröffentlichten die Hacker mehrere tausend E-Mail-Adressen und Passwörter auf der Internet-Seite "Pastebin". "Wir untersuchen diese Angaben" - war bisher die einzige Reaktion darauf von Sony.

Donnerstag, 2. Juni 2011

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Glücksspielverbot im Internet

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass Wetten und Glücksspiel im Internet prinzipiel unzulässig sind. Das Verbot besitzt damit nicht nur für innländische, sondern auch für ausländische Anbieter Gültigkeit. Damit hält sich das Bundesverwaltungsgericht an die derzeitige Gesetzeslage in Deutschland, den Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Ländern, der Glücksspiele im Internet komplett untersagt. Das gilt auch für Anbieter anderer Länder und Inhaber von Lizenzen, die noch von der ehemaligen DDR gegeben wurden. Wie das Gericht anmerkte, verliert das Gesetz auch dann nicht seine Gültigkeit, wenn es, gerade bei Anbietern aus anderen Ländern, nur schwer durchzusetzen ist.